OVG Berlin-Brandenburg weist Kita-Klagen von (mehreren) Eltern zurück

Heute - 22.05.2019 - hat das OVG Berlin-Brandenburg insgesamt 4 Klagen von Eltern beschieden.

Es ging um viel. Der 6. Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Herrn Joachim Buchheister verhandelte über Fälle, die jeweils hoch komplex sind und Signalwirkung für andere, bei Gerichten liegende Klagen von Müttern und Vätern, haben können.

Hierbei ging es z.B um:

  • Wurden Rabatte bei Geschwisterkindern berücksichtigt?
  • Sind die Landes-Zuschüsse für die Gemeinden korrekt in die Elternbeiträge einkalkuliert worden?
  • Wird das Essensgeld korrekt abgerechnet?
  • Sind manche Höchstbeiträge womöglich auf rechtswidrige Weise zu hoch?

Und so weiter.

Der 6. Senat des OVG, unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Joachim Buchheister, sei zumindest der Meinung, das wäre so alles in Ordnung.


Liebe Eltern.
Lassen Sie sich durch dieses Urteil nicht entmutigen!


Grundübel sei das "schwammige" Kitagesetz des Landes Brandenburg.
Brandenburg? Welche Partei sei da noch mal (seit 1990) in der Regierung? Also, für diese "Kita-Misere" mit (haupt)verantwortlich zu machen?

Das Urteil besagt aber auch, gerade in Bezug auf die umlagefähigen Betriebskosten, folgendes:

  • Zahlende Kita-Eltern wären auch anteilige Grundstückseigentümer der Einrichtung
  • Den anteiligen Rundfunkbeitrag für dieses (Kita)-Objekt zahlen Eltern demnach "doppelt", siehe RBStV 

Im Ernst - wollen Sie sich dieses weiter gefallen lassen?

Sie haben am Wahltag (26.05.2019) die Möglichkeit, hierauf Einfluß zu nehmen. Einfach mal bei dem "Kreuzchen machen" kurz noch einmal nachdenken.


Der KEB war und ist politisch neutral. Wir können die betroffene Elternschaft lediglich sensibilisieren und bitten - geht Wählen!

Den ganzen Artikel in unserer Presseschau hier.


Ach ja, nicht vergessen - 2019 ist Wahljahr in Brandenburg! Entscheiden Sie doch einfach mal mit.