Geschäftsordnung des Kita-Kreiselternbeirates
des Landkreises Barnim
(geändert am 20.02.2020, zuletzt geändert am 26.08.2021)

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Inhaltsverzeichnis (komplett im PDF-Download einsehbar)

Präambel
§1 Aufgaben
§2 Organe
§3 Mitgliederversammlung
§3a Kassenwart
§4 Vorstand

§5 Salvatorische Klausel
§6 Inkrafttreten

(Beginn Auszug)


Präambel

Der Kitabeirat hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen von Kindern, Eltern und anderer Sorgeberechtigten zu vertreten, welche die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen. Dazu wird er jegliche Persönlichkeitsrechte derer schützen, die den Rat des Beirates suchen und sich dessen Unterstützung erbitten. Darüber hinaus wird er mit seinen Mitgliedern alle Belange und Fragen unter Achtung der Datenschutzbestimmungen behandeln.

§1 Aufgaben

  1. Vertretung der Interessen von Kindern in Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegepersonen und deren Eltern im Landkreis Barnim
      a) durch Information der Eltern, z.B.
        - über die Strukturen der Elternvertretung in den Kindereinrichtungen des Landkreises Barnim,
        - über Vorhaben und Beschlüsse des Kreis-/Stadtelternbeirates sowie des Landeselternbeirates
        - über einschlägige Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsregelungen der Ämter sowie die Bildungskonzeption des Landes Brandenburg,
        - über allgemein Wissenswertes für Eltern und (soweit bekannt) Aktuelles aus Politik und Verwaltung,
        - über im Landkreis aktive Institutionen, die sich für die Belange der Kinder und Eltern einsetzen,
      b) als Ansprechpartner für die Eltern
      c) als Interessenvertreter der Eltern z.B.
        - Mitwirkung bei der Umsetzung des Beschwerdemanagements für Eltern in der Kita,
        - Förderung der Mitwirkung von Eltern sowohl in der Kita als auch in der Politik,
        - Förderung eines Meinungsaustausches aller Beteiligten,
        - als Empfänger und Vermittler von Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Eltern,
      d) durch Beratung der Eltern z.B.
        - über die Struktur und die Aufgaben der Elternversammlung und des Kitaausschusses in der Kita,
        - über die konkreten Möglichkeiten der Mitwirkung und deren Grenzen,
        - über den Inhalt einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
        - über Inhalte von pädagogischen Konzeptionen, Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren,
        - über den Datenschutz für Kinder und Eltern,
      e) durch Mitarbeit in Gremien, die das Kindeswohl fördern z.B. Mitarbeit in Netzwerken, im Kinderschutz soweit beratend im Jugendhilfeausschuss des Kreistages.
      f) durch die Darstellung der Kinder- und Elterninteressen gegenüber dem Jugendhilfeausschuss, dem Kreistag, dem Jugendamt sowie den Stadt- und Gemeindeverwaltungen wie auch den politischen Gremien der Städte und Gemeinden.
  2. Die Vertretung der Interessen von Kindern und Eltern im Kita-Landeselternbeirat.

(Ende Auszug) 

Die Geschäftsordnung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 20.02.2020 in Kraft.

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