Bernau beschließt neue Elternbeiträge

Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Gebührensatzung der Stadt Bernau hat der Elternbeirat in den letzten Jahren immer wieder versucht, auf deren Überarbeitung hinzuwirken. Nun ist es endlich soweit: Die Stadt Bernau hat am 18. Juni die neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen und Essensgeld beschlossen. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft. Dies wurde nun im neuen Amtsblatt der Stadt bekanntgegeben.

Wichtigste Veränderung ist die neue Staffellung der Elternbeiträge. Die Grenze für den Höchstbetrag liegt nun bei 70.000€ Haushaltsnettoeinkommen statt 49.200€. Der kalkulierte Höchstsatz sinkt von 404€ auf 385€. Durch den Wegfall der Betreuungszeit von über 50 Stunden verschieben sich die Kosten allerdings so, dass es für die übrigen Betreuungszeiten zu einem moderaten Anstieg der Höchstsätze kommt. So liegt der neue Höchstsatz für eine Betreuung von 10 Stunden in der Krippe bei 385€ statt bisher 353€. Für viele Familien wird es durch die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen jedoch zu einer spürbaren Entlastung kommen. So zahlte eine Familie mit einem Nettoeinkommen von bis zu 50.000€ für ein Krippenkind zukünftig bei 10-stündiger Betreuung 225,25€ statt bisher 353€ und für ein Kindergartenkind mit 10-stündiger Betreuung nun 157,68€ statt 328€. Für die Betreuung im Hort sinkt der Höchstsatz von 218€ auf 171€. Die 5,5-stündige Betreuung für ein Hortkind kostet beim selben Beispiel 89,99€ statt 191€. Zudem reduziert sich zukünftig der Beitrag aller betreuten Kinder entsprechend der Staffelung nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.

 "Wir vom Kita-Elternbeirat Barnim begrüßen die Entscheidung der Stadt Bernau", betont Anna-Katharina Heyland, Vorstandvorsitzende der Elternvertretung. "Ein Großteil der Eltern wird mit der neuen Beitragssatzung zukünftig entlastet. Durch die Anpassungen in der Gehaltsstaffellung wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung getragen. Bernau hat mit dieser Satzung ein Zeichen für die Familienfreundlichkeit gesetzt", erklärt sie.

Direktlink zu den Seiten im Bernauer Amtsblatt Nr. 5/2020: hier 


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