Überprüfungsanträge stellen - Frist bis 31.12.2018 beachten?
Um Ansprüche für 2014 ggf. aufrecht zu erhalten, muss bis zum 31.12.2018 durch die Betroffenen ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bei dem jeweiligen kommunalen Träger gestellt werden.
Bei einer Einrichtung in "Freier Trägerschaft" ist dieses so nicht möglich.
Mehr dazu auf unserer Informationsseite.